Aktuelles

Selbstablesung und Meldung der Gartenwasserzähler

Um die Abzugsmengen von den Garten- und Sonderwasserzählern für die Abrechnung im Jahr 2023 berücksichtigen zu können, bittet der Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ die Bürgerinnen und Bürger ihre Garten- und Sonderwasserzähler bis spätestens 10.01.2024 selbst abzulesen und direkt an den Kanalisations-Zweckverband (KZV) zu senden.

Sie können die Zählerstände über:

  • (Fax) 09128/92385-213
  • (email) d.scharrer@kzv-schwarzachgruppe.de
  • (Post) KZV „Schwarzachgruppe“ Gufidauner Str. 16 b, 90592 Schwarzenbruck

weitergeben.

Sollten wir bis zum o.g. Zeitraum keine Mitteilung erhalten, können wir die Abzugsmengen für die Abrechnung 2023 leider nicht mehr berücksichtigen.

 

Achtung! Für den Frischwasserverbrauch erhalten Sie separat im Dezember eine Ablesekarte von der Gemeinde. Für den Gartenwasserzähler erhalten Sie keine gesonderte Ablesekarte. Bitte schreiben Sie den Zählerstand auch nicht auf die Ablesekarte der Gemeinde, sondern melden den Stand des Gartenwasserzähler direkt beim KZV.

 

 

Pressemitteilung des Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“
zum öffentlichen Sitzungsteil

Information zur Sitzung vom 11. Mai 2021

KZV erlässt neue Satzungen:

 

BGS/EWS vom 11.05.2021

Neue Herstellungsbeiträge gelten ab 31.05.2021

1,36 €/m2 Grundstücksfläche (Beitrag alt = 1,38 €/m2)

4,33 €/m2 Geschossfläche       (Beitrag alt = 4,47 €/m2)

 

Neue Gebührensätze gelten ab 01.01.2022 bis 31.12.2025

0,73 €/m2 Niederschlagswassergebühr (Gebühr alt = 0,65 €/m2)

2,85 €/m3 Schmutzwassergebühr          (Gebühr alt = 1,93 €/m3)

 

In den oben genannten Gebührensätzen ist der Anteil der neuen Kläranlage enthalten.
Insgesamt werden 50 % der Investitionen der neuen Kläranlage über Gebühreneinnahmen refinanziert. Diese wirken sich in den Jahren 2022 bis 2025 gebührensteigernd aus.

 

0,07 €/m2 Niederschlagswassergebühr = Anteil der neuen KA an den Gebührensätzen

0,72 €/m3 Schmutzwassergebühr = Anteil der neuen KA an den Gebührensätzen

 

VES/EWS vom 11.05.2021

Insgesamt werden 50 % der Investitionskosten der neuen Kläranlage beitragsfinanziert.

Die vorläufigen Beitragssätze gelten ab 31.05.2021

0,20 €/m2 Grundstücksfläche

2,67 €/m2 Geschossfläche 

 


 

Bekanntmachung

 

Änderung der Öffnungszeiten der Verbandskasse des KZV

Aufgrund eines derzeitigen Personalengpasses ist die Verbandskasse des KZV-Schwarzachgruppe bis auf weiteres am Freitag nicht besetzt.

Am Freitag können deshalb keine Auskünfte über Zahlungsstände erteilt werden und keinerlei Bareinzahlungen in der Verbandskasse geleistet werden.

Die Verbandskasse ist Montag bis Donnerstag jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr besetzt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

 

 


 

 

 

Aktualisierung der Kalkulation der Beseitigungsgebühren von Fäkalschlamm aus nicht anschließbaren Grundstücken

 

Der Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ teilt mit, dass die Gebühren zur Fäkalschlammbeseitigung neu kalkuliert wurden.

Letztmals wurde der Beitrag zur Fäkalschlammabfuhr im Jahr 2015 mit den damals bekannten Abfuhrmengen kalkuliert. Nach 4 Jahren erfolgt nun eine Aktualisierung der Kalkulation der Beseitigungsgebühren von Fäkalschlamm aus nicht anschließbaren Grundstücken.

Aufgrund von einmaligen Effekten entstand eine Überdeckung. Der Ausgleich der Überdeckung aus dem vorhergehenden Kalkulationszeitraum ist gemäß Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG i. d. Fassung vom 01.01.1993 innerhalb des folgenden - jetzt neu kalkulierten Zeitraums (2019 – 2023) - auszugleichen.

Dies führt vorübergehend zu einer deutlichen Reduzierung der Beseitigungsgebühren. Der Preis sinkt von 85,07 €/m3 auf nun 38,69 €/m3. Die neue GS-FES vom 09.10.2019 gilt ab 01.01.2020 und ist bis 31.12.2023 gültig.

Es ist jedoch zu erwarten, dass die Gebühr im nächsten Kalkulationszeitraum (2024 – 2027) wieder deutlich ansteigen wird, da keine weiteren Einmaleffekte zu erwarten sind und mittlerweile viele Abwassergruben in Kleinkläranlagen umgerüstet wurden sodass die Abfuhrmengen weiter sinken werden.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des KZV „Schwarzachgruppe“ unter der Tel. Nr. 09128 92 385 0 gerne zur Verfügung.